Schwerhörige am Arbeitsplatz

Für Infos zu den Seminaren für hörgeschädigte Arbeitnehmer:innen nach § 24 SchwAV bitte weiter nach unten scrollen! 

Infos und Informationen zu den Alternativangeboten vom DSB und vom CIV-NRW siehe weiter unten! 

 

Kenntnis erlangen über die eigene Hörschädigung und die Möglichkeiten und Grenzen des Hörens mit den Hörhilfen

Erklärungsmodelle finden für die Veranschaulichung der Anforderungen gelungene Interaktion mit Kolleg:innen

Akzeptanz von Grenzen und Nutzen der Möglichkeiten für besseres Verstehen in anspruchsvollen Situationen

 

  • Beratung von hörbehinderten Arbeitnehmer:innen
  • Beratung von Kolleg:innen oder Vorgesetzten
  • Unterstützung im Bewerbungsverfahren 
  • Einzelcoaching
  • Gruppenangebote für betroffene und co-betroffene Kolleg:innen
  • Inhouse-Seminare für Unternehmen

 

Darüber hinaus:

Seminare für hörgeschädigte Arbeitenehmer:innen (lautsprachlich orientiert) nach § 24 SchwAV:
Auch in Zukunft soll es wieder Seminare für hörgeschädigte Arbeitnehmer:innen geben. Wir arbeiten an den Anträgen.

Wenn Sie möchten, nehme ich Sie gerne in die Warteliste auf.

 

Wer nicht mehr so lange warten möchte oder kann, für den gibt es zurzeit zwei Alternativangebote:

Der DSB bietet vom 05.-07.07.2024 ein Seminar für Arbeitnehmer an.

INFOS HIER

DER CIV NRW bietet vom 23.-25.08.2024 ein Seminar für Arbeitnehmer an.

INFOS HIER 

EINE MITGLIESCHAFT IN DEN VERBÄNDEN IST NICHT NOTWENDIG –
AUCH NICHTMITGLIEDER KÖNNEN TEILNEHMEN!