Schwerhörige am Arbeitsplatz

Für Infos zu den Seminaren für hörgeschädigte Arbeitnehmer:innen nach § 24 SchwAV bitte weiter nach unten scrollen! 

 

Kenntnis erlangen über die eigene Hörschädigung und die Möglichkeiten und Grenzen des Hörens mit den Hörhilfen

Erklärungsmodelle finden für die Veranschaulichung der Anforderungen gelungene Interaktion mit Kolleg:innen

Akzeptanz von Grenzen und Nutzen der Möglichkeiten für besseres Verstehen in anspruchsvollen Situationen

 

  • Beratung von hörbehinderten Arbeitnehmer:innen
  • Beratung von Kolleg:innen oder Vorgesetzten
  • Unterstützung im Bewerbungsverfahren 
  • Einzelcoaching
  • Gruppenangebote für betroffene und co-betroffene Kolleg:innen
  • Inhouse-Seminare für Unternehmen

 

Darüber hinaus:

Seminare für hörgeschädigte Arbeitenehmer:innen (lautsprachlich orientiert) nach § 24 SchwAV

INFOS und TERMINE HIER