Krankenkassen verweigern Wiederversorgung mit Hörsystemen nach Ablauf der bisher üblichen 6 Jahre

Momentan steigt die Zahl der Ablehnungen! – Betroffene, die nach Ablauf von 6 Jahren eine Wiederversorgung mit Hörsystemen anstreben, erleben zunehmend Ablehnungen der Krankenkassen, wenn es um die Zahlung des Festbetrags geht. Begründung: Die alten Geräte reichen doch noch!

Selbst wenn Hörsysteme vielleicht langlebiger sind als noch vor vielen Jahren – der technische Fortschritt macht auch in der Hörgeräteindustrie nicht halt. Bereits nach wenigen Jahren entsprechen Hörsysteme nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft.

Sollte daher nicht die 6-Jahres-Regelung mit Hinblick auf die Haltbarkeit, sondern mit Hinblick auf den technischen Fortschritt aufgeweicht werden? – Heißt: Sollten Wiederversorgungen nicht eher früher, als später erfolgen?

Leider sehen das die Kassen – und auch die Hörakustiker, die den neuen Versorgungsvertrag mit dem “ Verband der Ersatzkassen“ geschlossen haben, an dem sich auch die anderen Kassen i.d.R. orientieren – anders. Der Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR und dem Verband der Ersatzkassen hier zum nachlesen

Unabhängig von meiner Sicht der Dinge – es scheint noch schwieriger zu werden für Betroffene, gut versorgt zu sein. Wehret den Anfängen – auch hier!

HIER eine Information des Deutschen SchwerhörigenBundes e.V.

Übrigens: Der DSB kann politisch nur stark sein, wenn er die Unterstützung möglichst vieler Mitglieder hat. Wenn Sie sich also ärgern über die Schwierigkeiten, die Hörgeschädigte im Alltag so erleben, dann stärken Sie die Betroffenenverbände. Werden Sie Mitglied! Entweder bei den Verbänden direkt oder bei örtlichen Selbsthilfegruppen oder Ortsvereinen.

Bei der Suche nach einer Gruppe in Ihrer Nähe helfe ich Ihnen gern!