Auch in 2023 gibt es eine Weiterbildung zum Audiotherapeuten / zur Audiotherapeutin DSB!

Auch in 2023 bietet der DSB ein Angebot zur Weiterbildung zum Audiotherapeuten / zur Audiotherapeutin DSB an!

 

Es geht weiter! Schon im 12. Jahr findet die Weiterbildung in Bad Nauheim statt. Nach fast 25 Jahren hat sich die Audiotherapie mehr als etabliert. Sie ist nicht mehr wegzudenken aus der Arbeit mit hörgeschädigten Menschen. Das Team der Kolleg:innen wächst kontinuierlich! Umso schöner, dass es auch in 2023 ein Angebot gibt für Menschen, die die sich für das Tätigkeitsfeld der Audiotherapie interessieren. Im September geht es los.

Weitere Informationen hier!

Krankenkassen verweigern Wiederversorgung mit Hörsystemen nach Ablauf der bisher üblichen 6 Jahre

Momentan steigt die Zahl der Ablehnungen! – Betroffene, die nach Ablauf von 6 Jahren eine Wiederversorgung mit Hörsystemen anstreben, erleben zunehmend Ablehnungen der Krankenkassen, wenn es um die Zahlung des Festbetrags geht. Begründung: Die alten Geräte reichen doch noch!

Selbst wenn Hörsysteme vielleicht langlebiger sind als noch vor vielen Jahren – der technische Fortschritt macht auch in der Hörgeräteindustrie nicht halt. Bereits nach wenigen Jahren entsprechen Hörsysteme nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft.

Sollte daher nicht die 6-Jahres-Regelung mit Hinblick auf die Haltbarkeit, sondern mit Hinblick auf den technischen Fortschritt aufgeweicht werden? – Heißt: Sollten Wiederversorgungen nicht eher früher, als später erfolgen?

Leider sehen das die Kassen – und auch die Hörakustiker, die den neuen Versorgungsvertrag mit dem “ Verband der Ersatzkassen“ geschlossen haben, an dem sich auch die anderen Kassen i.d.R. orientieren – anders. Der Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR und dem Verband der Ersatzkassen hier zum nachlesen

Unabhängig von meiner Sicht der Dinge – es scheint noch schwieriger zu werden für Betroffene, gut versorgt zu sein. Wehret den Anfängen – auch hier!

HIER eine Information des Deutschen SchwerhörigenBundes e.V.

Übrigens: Der DSB kann politisch nur stark sein, wenn er die Unterstützung möglichst vieler Mitglieder hat. Wenn Sie sich also ärgern über die Schwierigkeiten, die Hörgeschädigte im Alltag so erleben, dann stärken Sie die Betroffenenverbände. Werden Sie Mitglied! Entweder bei den Verbänden direkt oder bei örtlichen Selbsthilfegruppen oder Ortsvereinen.

Bei der Suche nach einer Gruppe in Ihrer Nähe helfe ich Ihnen gern!

Wegen des Schülers – ja, aber nicht für den Schüler…

Und sie glauben immer, sie beantragen eine drahtlose akustische Übertragungsanlage (früher FM) für den schwerhörigen Schüler, bzw. die schwerhörige Schülerin in der Regelschulklasse….

und dann hängt es von sooo vielen Faktoren ab, was für eine Anlage, wie viele (Zusatz-) Mikros und ob überhaupt eine Soundfield-Anlage angeschafft, bzw. genehmigt wird.

Wie gesagt, wegen des Schülers.
Ja, aber nicht für den Schüler.

 

Was ich damit meine? Nun, es stimmt doch schlicht nicht, dass diese Anlagen für den Schüler angeschafft werden. Sie werden angeschafft, damit die Schule das tun kann, wozu sie nun mal da ist: Unterrichten, im Sinne von Wissen vermitteln. Und damit diese Dienstleistung (wenn man so will) auch an den Kunden herangebracht werden kann, wenn dieser nicht gut hört, dafür braucht es die Anlage(n). Das heißt:

Nicht der Schüler ist der Nutznießer. Der Schule kann nur damit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Job richtig machen.

Folglich ist die Anlage Arbeitsmittel der Lehrkräfte, damit diese ihre Arbeit (ja, für den/die Schüler:in) vollbringen können. Und nicht Hilfsmittel für die (hörgeschädigten) Schüler!

DAHER FORDERE ICH: Es muss ein Umdenken stattfinden. Der Schulträger muss  in Antragsverfahren der Begünstigte sein, nicht der Schüler. Und wenn er seine Arbeit ernst nimmt, dann ist optimale Ausstattung (Empfänger für den schwerhörigen Schüler, Mikro für Lehrer und jede/n Schüler:in) das Mindeste. Alles, was drunter ist, ist fauler Kompromiss. Schlimm genug, dass es dafür eines Antragsverfahrens bedarf.

Entweder so, oder nicht. Alles andere verdient nicht mal den Gedanken, auch nur irgendwas mit Inklusion zu tun zu haben….

Übrigens gilt das nicht nur für die Regelschulen…

Und dann ist noch das Problem, dass die Kostenträger bisher gerne mal Anlagen ablehnen mit der Begründung, der Schüler hätte ja eine für die Schule.
NEIN! Für die Anlage in der Schule ist der Schulträger verantwortlich zu machen (siehe Ausführungen oben) und für die Teilhabe am sozialen Leben (gelungene Kommunikation zuhause, Freizeit und Kultur) gehört dem Kind eine private Anlage durch die GKV finanziert.

Gedanken…

Hier schreibe ich, was ich so denke.. Denkst du anders? Was denkst du? Demnächst soll hier jeder sagen dürfen, was er denkt.. Die Kommentarfunktion muss aber noch eingerichtet werden. Bitte hab noch ein wenig Geduld, aber bald schon freue ich mich über Kommentare und weitere Denkansätze…