Wegen des Schülers – ja, aber nicht für den Schüler…

Und sie glauben immer, sie beantragen eine drahtlose akustische Übertragungsanlage (früher FM) für den schwerhörigen Schüler, bzw. die schwerhörige Schülerin in der Regelschulklasse….

und dann hängt es von sooo vielen Faktoren ab, was für eine Anlage, wie viele (Zusatz-) Mikros und ob überhaupt eine Soundfield-Anlage angeschafft, bzw. genehmigt wird.

Wie gesagt, wegen des Schülers.
Ja, aber nicht für den Schüler.

 

Was ich damit meine? Nun, es stimmt doch schlicht nicht, dass diese Anlagen für den Schüler angeschafft werden. Sie werden angeschafft, damit die Schule das tun kann, wozu sie nun mal da ist: Unterrichten, im Sinne von Wissen vermitteln. Und damit diese Dienstleistung (wenn man so will) auch an den Kunden herangebracht werden kann, wenn dieser nicht gut hört, dafür braucht es die Anlage(n). Das heißt:

Nicht der Schüler ist der Nutznießer. Der Schule kann nur damit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Job richtig machen.

Folglich ist die Anlage Arbeitsmittel der Lehrkräfte, damit diese ihre Arbeit (ja, für den/die Schüler:in) vollbringen können. Und nicht Hilfsmittel für die (hörgeschädigten) Schüler!

DAHER FORDERE ICH: Es muss ein Umdenken stattfinden. Der Schulträger muss  in Antragsverfahren der Begünstigte sein, nicht der Schüler. Und wenn er seine Arbeit ernst nimmt, dann ist optimale Ausstattung (Empfänger für den schwerhörigen Schüler, Mikro für Lehrer und jede/n Schüler:in) das Mindeste. Alles, was drunter ist, ist fauler Kompromiss. Schlimm genug, dass es dafür eines Antragsverfahrens bedarf.

Entweder so, oder nicht. Alles andere verdient nicht mal den Gedanken, auch nur irgendwas mit Inklusion zu tun zu haben….

Übrigens gilt das nicht nur für die Regelschulen…

Und dann ist noch das Problem, dass die Kostenträger bisher gerne mal Anlagen ablehnen mit der Begründung, der Schüler hätte ja eine für die Schule.
NEIN! Für die Anlage in der Schule ist der Schulträger verantwortlich zu machen (siehe Ausführungen oben) und für die Teilhabe am sozialen Leben (gelungene Kommunikation zuhause, Freizeit und Kultur) gehört dem Kind eine private Anlage durch die GKV finanziert.