Seminare für hörgeschädigte Arbeitnehmer:innen nach § 24 SchwAV

 

ACHTUNG: Die Seminare, die für die u.a. Termine vorgesehen waren, können leider nicht stattfinden. Die Mühlen der Verwaltung haben dieses Mal zu langsam gearbeitet. Das Hotel musste aus Gründen der Fristenwahrung leider storniert werden.
Wir arbeiten an neuen Terminen.

Die Interessent:innen werden/wurden entsprechend informiert. Sollten Sie versehentlich keine Nachricht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns! 

Die Informationen zu den Inhalten der Seminare sind aber weiterhin sichtbar, damit sich zukünftige Interessent:innen weiter melden können. Wollen wir hoffen, dass der nächste Durchgang, der zurzeit für Anfang 2024 geplant wird, wieder stattfinden kann. 

 

Seminare für hörgeschädigte Arbeitenehmer:innen (lautsprachlich orientiert) nach § 24 SchwAV

Auch in 2023 biete ich wieder drei Wochenendseminare für Schwerhörige am Arbeitsplatz an. Schwerpunkte sind:

  • Meine Rolle als hörgeschädigter in einer hörenden Arbeitswelt – Wo stoße ich an meine Grenzen und mein:e Kolleg:in bei mir?
  • Wie gehe ich mit Konflikten um? Wo sind die Fallstricke und wie verhindere ich, dass aus Missverständnissen Missverhältnisse werden?
  • Welche rechtlichen Grundlagen stärken mich als behinderten Arbeitnehmer? Wie kann ich den Rückfall in alte Verhaltensweisen verhindern?

Die Kosten für diese Seminare (Seminar, Verpflegung, Fahrtkosten) können vom zuständigen Integrationsamt/Inklusionsamt übernommen werden. Bei der Beantragung der Kostenerstattung unterstütze ich Sie gerne.

 

In 2023 finden diese Seminare statt:

09.09./10.09.2023 – muss leider auf 2024 verschoben werden! 

  • Meine Rolle als hörgeschädigter in einer hörenden Arbeitswelt – Wo stoße ich an meine Grenzen und mein:e Kolleg:in bei mir?


07.10./08.10.2023 – muss leider auf 2024 verschoben werden!

  • Wie gehe ich mit Konflikten um? Wo sind die Fallstricke und wie verhindere ich, dass aus Missverständnissen Missverhältnisse werden?


11.11./12.11.2023 – muss leider auf 2024 verschoben werden!

  • Welche rechtlichen Grundlagen stärken mich als behinderten Arbeitnehmer? Wie kann ich den Rückfall in alte Verhaltensweisen verhindern?

 

Beginn: Samstags, 9.00 Uhr
Ende: Sonntags, 15.00 Uhr

Bei Bedarf ist eine Anreise bereits am Freitag vor Seminarbeginn möglich.

Seminarort ist auch in 2024 voraussichtlich Kassel/Wilhelmshöhe (unter Vorbehalt).

Die Teilnehmer:innenzahl ist begrenzt. Anmeldungen, bzw. Reservierungen werden ab sofort entgegengenommen. Angestrebt ist, dass alle Teilnehmer an allen drei Seminaren teilnehmen.

Teilnahmebedingung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über mindestens 16 Arbeitsstunden/Woche und der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit GdB mindestens 50.

Die Seminare finden vorbehaltlich der Bewilligung durch das entsprechende Integrationsamt/Inklusionsamt statt.